Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.


Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?


Bestätigung des Wohnungsgebers


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.


Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.


Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
Download als PDF

BMI, Dr. Laier, RL VII2


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt