Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.


Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.


Bestätigung des Wohnungsgebers


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.


Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.


BMI, Dr. Laier, RL VII2


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt