Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.


Adresse
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
Fax
033638 2602
Fax
033638 2602
Fax
033638 2602
Telefon
033638 850
Telefon
033638 850
Telefon
033638 850
Telefon
033638 850

Häufig gestellte Fragen

Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.


Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.


Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.


  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung

Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:

  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung 

o          des nicht verheirateten Partners

o          von volljährigen Kindern


Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich):

Die Anmeldung können Sie nur vor Ort abgeben. Sie können sich auch durch eine andere Person vertreten lassen, wenn Sie dieser Person eine Vollmacht mitgeben.


Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.


Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.


Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde


Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
FormularDokInfodienste

Anmeldebestätigung, Wohnsitz anmelden, Anmeldebescheinigung, Einwohnerwesen, Wohnsitz, Ummeldebestätigung, Meldeschein, Wohnsitzwechsel, Wohnung, Ummeldebescheinigung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, ummelden, Meldewesen, Anmeldung, Hauptwohnsitz, Wohnsitz ummelden, Zweitwohnsitz, Wohnsitzanmeldung, Umzug, Wohnsitzummeldung, Ummeldung, Nebenwohnsitz