Dienstleistung
Werkstattkarte erneuern
Wenn Ihre Werkstattkarte in Kürze abläuft, müssen Sie einen Antrag auf Erneuerung der Karte stellen.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
15 (nach Eingang nach Antragseingang und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen)
Welche Fristen muss ich beachten?
15 Werktage bis 1 Monat
Welche Gebühren fallen an?
47 Euro
Ausführliche Beschreibung
Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Kontrollgerätehersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes.
Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig.
Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Gültigkeitsdauer der Werkstattfolgekarte beträgt 1 Jahr.
Die zuständige Stelle erneuert die Karte binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags und Vorlage aller benötigten Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Absatz 3 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§§ 7 bis 8 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§ 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Artikel 25 Absatz 1 bis 3 Verordnung (EU) Nummer 165/2014
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Zugang des ELSTER-Organisationskontos
- Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
- Einen Schulungsnachweis für Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie
- Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
- Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- Ihre Werkstattkarte
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
Voraussetzungen
Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.
Verfahrensablauf
Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie online oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
- Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte wegen Fristablauf hat das Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass die beauftragte Fachkraft (Techniker:in) noch im Unternehmen beschäftigt ist. Der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis ist beidseitig vom Arbeitgeber und der beauftragten Fachkraft zu unterzeichnen.
Die Erneuerung der Werkstattkarte sollte spätestens 15 Werktage vor Gültigkeitsablauf der bisherigen Werkstattkarte beantragt werden.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Schlagwörter
Güterbeförderung, Kraftfahrt-Bundesamt, Güterverkehr, Personenbeförderung, FKR, Unternehmenskarte, Fahrtenschreiber, Lenk- und Ruhezeiten, Fahrtenschreiberkarten, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Werkstattkarte, Führerschein, Antrag Fahrerkarte, Fahrtenschreiberkartenregister, Kontrollkarte, Fahrkontrollgerätekarten, Kraftfahrer, Gewerblicher Transport, Fahrerlaubnis
15 (nach Eingang nach Antragseingang und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen)
15 Werktage bis 1 Monat
47 Euro
Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Kontrollgerätehersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes.
Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig.
Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.
Die Gültigkeitsdauer der Werkstattfolgekarte beträgt 1 Jahr.
Die zuständige Stelle erneuert die Karte binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags und Vorlage aller benötigten Unterlagen.
§ 4 Absatz 3 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§§ 7 bis 8 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
§ 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Artikel 25 Absatz 1 bis 3 Verordnung (EU) Nummer 165/2014
- Ggf. Zugang des ELSTER-Organisationskontos
- Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
- Einen Schulungsnachweis für Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie
- Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
- Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- Ihre Werkstattkarte
- Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.
Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.
Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie online oder vor Ort in der Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
- Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
- Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
- Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
- Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
- Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
- Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt
Widerspruch
Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte wegen Fristablauf hat das Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass die beauftragte Fachkraft (Techniker:in) noch im Unternehmen beschäftigt ist. Der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis ist beidseitig vom Arbeitgeber und der beauftragten Fachkraft zu unterzeichnen.
Die Erneuerung der Werkstattkarte sollte spätestens 15 Werktage vor Gültigkeitsablauf der bisherigen Werkstattkarte beantragt werden.
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.