Ansprechpartner
Herr Stefan Kastner

Wasserversorgungsunternehmen sind dafür verantwortlich, dass nur einwandfreies Trinkwasser an Sie als Verbraucher geliefert wird. Die Anforderungen an die Qualität von Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Zur Sicherstellung dieser Qualität sind verpflichtende Untersuchungen des Trinkwassers durch den Unternehmer und sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage vorgegeben. Zusätzlich überwacht das Gesundheitsamt die Wasserversorgungsanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Was können Sie als Verbraucher tun, wenn das Wasser verfärbt ist, auffällig riecht, schmeckt oder Beschwerden verursacht?

Erster Ansprechpartner ist das Wasserversorgungsunternehmen – es muss dem Problem nachgehen. Bei begründeten Beschwerden können Sie sich aber auch an das Gesundheitsamt wenden.

Hinweis: Das Trinkwasser kann auch durch die Trinkwasser-Installation verunreinigt werden. Für die Qualität der Trinkwasser-Installation und damit auch für deren Instandsetzung ist der jeweilige Hausbesitzer, Hauseigentümer beziehungsweise der Vermieter zuständig (Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlagen zur ständigen Wasserverteilung).


Häufig gestellte Fragen

keine (das Wasserversorgungsunternehmen ist verpflichtet, die Kosten für Trinkwasseruntersuchungen zu übernehmen)  

Über die Kosten bei einer selbst veranlassten Untersu chung durch zugelassene Untersuchungsstellen für Trinkwasser inf ormiert Sie die jeweilige Untersuchungsstelle.


abhängig vom jeweiligen Fall: im Durchschnitt 14 Tage  


  • von Ihnen als Verbraucher: keine
  • erforderlich von den Wasserversorgungsunternehmen für die Verbraucher: mindestens jährlich geeignetes Informationsmaterial über die Qualität des abgegebenen Trinkwassers

Sie haben Verdacht auf Verunreinigungen im Trinkwasser.


Auffälligkeiten im Trinkwasser melden Sie in der Regel Ihrem zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (auch möglich: Unternehmer oder sonstige Inhaber der Anlagen zur ständigen Wasserverteilung (Trinkwasser-Installation) oder örtlich zuständiges Gesundheitsamt):

  • Ihren Hinweis oder Verdacht auf eine Beeinträchtigung des Trinkwassers können Sie per E-Mail, Fax oder telefonisch weiterleiten (per E-Mail bevorzugt).
  • Ihr Anliegen wird bearbeitet.
  • Sie erhalten von der verantwortlichen Stelle eine Antwort.
  • Wenn Sie selbst eine Untersuchung veranlassen, ist die Kostenfrage mit der Untersuchungsstelle noch zu klären.

Es reicht eine formlose Beschreibung der von Ihnen festgestellten Auffälligkeit in Bezug zur Trinkwasserqualität.

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein (vorzugsweise aber per E-Mail)

Persönliches Erscheinen nötig: nein


jeweiliges Wasserversorgungsunternehmen

jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt


zuständige Gesundheitsämter des Landes Brandenburg

Trinkwasseruntersuchung, Badegewässeruntersuchung