Die Tätigkeiten und Inhalte der Einstiegsqualifizierung sind stets Bestandteile staatlich anerkannter Ausbildungsberufe. Dadurch ist bei gegenseitigem Interesse der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung jederzeit möglich.

Gemäß § 40 Abs. 1 des Brandenburgischen Schulgesetzes ruht die Berufsschulpflicht während der Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung. Sollten jedoch Teilnehmer und Betrieb am Schulbesuch interessiert sein, insbesondere wenn eine Anrechnung der Zeit der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildung erfolgen soll, so haben sie die Möglichkeit, in individueller Absprache mit der zuständigen Schule die Teilnahme als Gasthörer zu beantragen.

Die Einstiegsqualifizierung ist ein Angebot der Wirtschaft an junge Menschen mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven. Durch eine Kombination von Arbeiten und Lernen können sie in einem Tätigkeitsfeld eines Ausbildungsberufs in das Berufsleben starten. Die Einstiegsqualifizierung richtet sich in erster Linie an die am 30.9. noch unvermittelten jungen Menschen. Teilnehmer/innen an Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung können auf Wunsch die Berufsschule besuchen.


Jugendliche in Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung werden vom Träger der Maßnahme am Oberstufenzentrum angemeldet.


Anmeldung im zuständigen Oberstufenzentrum


Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 34


Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 34