Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

  • Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
  • kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.


  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

Land Brandenburg:

  • Sie erfüllen die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse.
  • Sie haben nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen.
  • Es liegen der Fahrerlaubnisbehörde keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlen.

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Land Brandenburg:

Abhängig vom Einzelfall


Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.


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