Dienstleistung
Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit
Wenn sich während Ihrer Arbeitslosigkeit Änderungen Ihrer persönlichen Lage ergeben, haben diese oft Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II. Gegebenenfalls gibt es weniger oder auch mehr Geld. Sie müssen jede Änderung in Ihren persönlichen Verhältnissen umgehend Ihrem örtlich zuständigen Jobcenter melden.
Sie müssen beispielsweise melden:
- Ortsabwesenheit
- Umzug
- Nebenbeschäftigung
- Arbeitsaufnahme
- Ausbildungsaufnahme
- Selbständigkeit
- Studium
- Elternzeit
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Mutterschutz
- Praktikum
- Schulbesuch
- Freiwilligendienst
- Wehrübung
- Sonstige Abmeldung
Kurztext
- Veränderungsmitteilung bei Arbeitslosigkeit
- Änderungen der persönlichen Lage während einer Arbeitslosigkeit haben oft Auswirkungen auf den Anspruch von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II.
- Gegebenenfalls gibt es weniger oder auch mehr Geld.
- Jede Änderung in den persönlichen Verhältnissen muss umgehend bei dem örtlich zuständigen Jobcenter gemeldet werden.
- Antrag notwendig, viele Änderungen können online mitgeteilt werden
- zuständig: Jobcenter
Teaser
Änderungen der persönlichen Lage während Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie Ihrem zuständigen Jobcenter mitteilen.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Änderungen Ihrer persönlichen Lage teilen Sie schriftlich mit:
- Registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit.
- Sie können nach erfolgter Registrierung den Online-Service der Agentur für Arbeit nutzen, um Änderungen mitzuteilen.
- Sie können die Änderungsmeldung aber auch per Post an das zuständige Jobcenter schicken oder persönlich bei Ihrem zuständigen Jobcenter abgeben.
Fachlich freigegeben durch
Bundesagentur für Arbeit
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise bei Leistungsbezug von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Ihr örtlich zuständiges Jobcenter.
Hinweis: Wenn Sie Ihr zuständiges Jobcenter nicht über den Dienststellenfinder auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden, dann besuchen Sie den Internetauftritt des Jobcenters.
Dienststellenfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit