Dienstleistung
Übertragung der Fliegenden Bauten anzeigen
Übertragung der Fliegenden Bauten auf Dritte anzeigen
Alboinstraße 56
12103 Berlin, Stadt
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
3 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.
Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.
Der Wechsel des Wohnortes, der Niederlassung und die Übertragung auf Dritte sind anzuzeigen und im Prüfbuch einzutragen.
Erforderliche Unterlagen
Angaben zur Übertragung
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte wird in das Prüfbuch eingetragen.
Formulare
Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren
Zuständige Stelle
TÜV Rheinland Industrie
Ansprechpunkt
Prüfstelle fliegende Bauten
Schlagwörter
Fliegende Bauten, Zelt, Ausführungsgenehmigung, Karussell, Halle, Prüfamt, Genehmigung
3 Wochen
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.
Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.
Der Wechsel des Wohnortes, der Niederlassung und die Übertragung auf Dritte sind anzuzeigen und im Prüfbuch einzutragen.
Angaben zur Übertragung
keine
Die Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte wird in das Prüfbuch eingetragen.
Schriftformerfordernis, kein Onlineverfahren
TÜV Rheinland Industrie
Prüfstelle fliegende Bauten