Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgebaut und zerlegt zu werden. Sie bedürfen vor der erstmaligen Aufstellung und in Gebrauchnahme einer Ausführungsgenehmigung (z. B. Zelthallen, Karusselle). Diese wird von der Prüfstelle für Fliegende Bauten (TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Regionalbereich Berlin) erteilt.

Die Ausführungsgenehmigung wird nach erfolgreicher Prüfung der vorgelegten Unterlagen incl. Erstabnahme befristet erteilt (bis zu fünf Jahre). Sie kann auf Antrag verlängert werden. Die Ausführungsgenehmigung, deren Verlängerungen und alle zugehörigen Unterlagen werden in einem gebundenen Prüfbuch zusammengefasst welches den fliegenden Bau an allen Aufstellorten begleitet.

Der Wechsel des Wohnortes, der Niederlassung und die Übertragung auf Dritte sind anzuzeigen und im Prüfbuch einzutragen.

Die Übertragung von Fliegenden Bauten auf Dritte ist im Prüfbuch einzutragen.


Übertragung der Fliegenden Bauten auf Dritte anzeigen


Angaben zur Übertragung


Die Übertragung der Ausführungsgenehmigung auf Dritte wird in das Prüfbuch eingetragen.


keine


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


TÜV Rheinland Industrie


Prüfstelle fliegende Bauten


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