Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.


Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.


Studium im Inland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

Studium im Ausland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

  • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.

Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe :

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Landesprüfungsamt ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Anerkennungsentscheidung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Land Brandenburg als Ort der Immatrikulation oder Geburtsort:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
Dezernat G1
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen

Tel.: +49 (0)331 8683-802

Für nicht in Deutschland Geborene oder Immatrikulierte ist das Landesamt Nordrhein-Westfalen zuständig.


Prüfungsleistungen, Studienortwechsel, Anerkennung, Hochschulwechsel, Studienleistungen, Studienzeiten, Universität, Hochschule, ERASMUS, Humanmedizin, Anrechnung, Studium, Medizin, Approbationsordnung