Dienstleistung
Studienbeitrag Informationserteilung
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einige Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden.
In Brandenburg ist derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen kein genereller Studienbeitrag fällig.
An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Beiträge anfallen.
Kurztext
- Studienbeitrag Informationserteilung
- kein genereller Studienbeitrag an staatlichen Hochschulen
- Ausnahmen möglich
- Hochschulen informieren individuell zur aktuellen Beitragssituation
- zuständig: jeweilige Hochschule
Teaser
Informationen zur aktuellen Beitragssituation erhalten Sie an Ihrer Hochschule.
Verfahrensablauf
Sie informieren sich online, telefonisch oder postalisch bei der jeweiligen Hochschule, ob Studienbeiträge anfallen oder wie hoch sie sind.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
26.06.2020
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Schlagwörter
Studienbeitrag für BAFÖG-Empfänger, Studiengebühren, Studienfinanzierung