An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einige Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden.

In Brandenburg ist derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen kein genereller Studienbeitrag fällig.

An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Beiträge anfallen.

  • Studienbeitrag Informationserteilung
  • kein genereller Studienbeitrag an staatlichen Hochschulen
  • Ausnahmen möglich
  • Hochschulen informieren individuell zur aktuellen Beitragssituation
  • zuständig: jeweilige Hochschule

Informationen zur aktuellen Beitragssituation erhalten Sie an Ihrer Hochschule.


Sie informieren sich online, telefonisch oder postalisch bei der jeweiligen Hochschule, ob Studienbeiträge anfallen oder wie hoch sie sind.


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


die jeweilige Hochschule


Studienbeitrag für BAFÖG-Empfänger, Studiengebühren, Studienfinanzierung