Dienstleistung
Studienbeitrag Erlass
In besonderen Lebenssituationen können Sie einen Erlass von allgemeinen Studiengebühren erwirken.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Welche Fristen muss ich beachten?
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.
Ausführliche Beschreibung
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Erforderliche Unterlagen
Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:
- fachärztliche Bestätigung)
- Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit
Voraussetzungen
Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Schlagwörter
Gebührenbefreiung, Studiengebühr, Studienfinanzierung, Beitragsfreistellung
Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:
- fachärztliche Bestätigung)
- Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit
Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.
Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.
die jeweilige Hochschule