In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.

  • Studienbeitrag Erlass
  • Voraussetzung: besondere Lebenssituation / Härtefall
    (z.B. Kindererziehung, schwere Krankheit, Behinderung)
  • zuständig: jeweilige Hochschule

In besonderen Lebenssituationen können Sie einen Erlass von allgemeinen Studiengebühren erwirken.


Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:

  • fachärztliche Bestätigung)
  • Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit

Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.


Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.


Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.


Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


die jeweilige Hochschule


Studiengebühr, Beitragsfreistellung, Gebührenbefreiung, Studienfinanzierung