Dienstleistung
Studienbeitrag Erlass
In besonderen Härtefällen und zum Nachteilsausgleich sehen die Hochschulen teilweise Möglichkeiten zur Befreiung von Beiträgen oder Gebühren vor. Informationen dazu geben Ihnen die Hochschulen.
Kurztext
- Studienbeitrag Erlass
- Voraussetzung: besondere Lebenssituation / Härtefall
(z.B. Kindererziehung, schwere Krankheit, Behinderung) - zuständig: jeweilige Hochschule
Teaser
In besonderen Lebenssituationen können Sie einen Erlass von allgemeinen Studiengebühren erwirken.
Erforderliche Unterlagen
Beispiele für Nachweise zum Erlassgrund:
- fachärztliche Bestätigung)
- Verwandtschaftsnachweis (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
- Bescheid über Pflegestufe oder fachärztliche Bestätigung über Pflegebedürftigkeit
Voraussetzungen
Unter bestimmten Bedingungen (beispielsweise Beurlaubung wegen Kindererziehung, Pflege naher Angehöriger, studienzeitverlängernde Wirkung einer Behinderung oder schwere Erkrankung) können sich Studierende von der Gebühren- oder Beitragspflicht teilweise oder ganz befreien lassen.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich über die Antragsmodalitäten direkt an der jeweiligen Hochschule.
Bearbeitungsdauer
Informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Fristen
Informieren Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Hochschule.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule