Bei einer entzogenen bzw. erloschenen staatlichen Anerkennung darf eine nicht staatliche Bildungseinrichtung nicht die Bezeichnung „Berufsakademie“ führen.
Sie können demzufolge keine diesbezüglichen:

  • Prüfungen abnehmen,
  • Abschlussbezeichnungen (Bachelor Berufsakademie (BA)) verleihen und
  • Zeugnisse erteilen.
  • Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf
  • wenn Voraussetzungen für die Anerkennung nicht (länger) gegeben sind
  • wenn diese Mängel trotz Aufforderung nicht fristgemäß beseitigt werden
  • wenn der Ausbildungsbetrieb nicht innerhalb einer bestimmten Frist aufgenommen wird oder ohne Zustimmung der zuständigen Stelle länger als ein Jahr nicht erfolgt oder endgültig einstellt wird
  • wenn der Hauptsitz im Land Brandenburg aufgegeben wird
  • zuständig: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Bei fehlenden Voraussetzungen kann die staatliche Anerkennung entzogen werden oder erlöschen.


Die staatliche Anerkennung kann kraft Gesetzes erlöschen oder von der zuständigen Stelle zurückgenommen oder widerrufen werden.

Sie bekommen eventuell eine Frist zur Stellungnahme oder Mängelbeseitigung gesetzt von der zuständigen Stelle.

Die Rücknahme oder der Widerruf der staatlichen Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle.


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg