Dienstleistung
Rundfunkbeitrag - weitere Wohnungen hinzumelden
Wie melden Sie eine Zweit- oder Nebenwohnung für den Rundfunkbeitrag an?
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Schlagwörter
Fernseh, Studentenwohnung, GEZ, Zweitwohnung, Stadtwohnung, Nebenwohnung, Stranthaus
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Schlagwörter
Fernseh, Studentenwohnung, GEZ, Zweitwohnung, Stadtwohnung, Nebenwohnung, Stranthaus