Dienstleistung
Religionsunterricht Abmeldung
Im Land Brandenburg ist das Fach „Ethik - Lebensgestaltung – Religionskunde“ (L-E-R) verpflichtendes (man sagt auch: ordentliches oder obligatorisches) Unterrichtsfach. In allen anderen Bundesländern ist das anders.
Schülerinnen oder Schüler vom L-E-R - Unterricht abgemeldet werden, wenn sie den Religionsunterricht der evangelischen Landeskirche oder eines katholischen Bistums oder den Unterricht „Humanistische Lebenskunde“ des Humanistischen Verbandes besuchen.
Es muss nachgewiesen werden, dass die Schülerin oder der Schüler diesen Unterricht besucht.
Der Antrag wird am Schuljahresende für das folgende Schuljahr gestellt. Religionsmündige (ab vollendetem 14. Lebensjahr) stellen den Antrag eigenverantwortlich.
Kurztext
Im Land Brandenburg ist das Fach „Ethik - Lebensgestaltung – Religionskunde“ (L-E-R) ordentliches (obligatorisches) Unterrichtsfach.
Eine Abmeldung von L-E-R ist möglich, wenn der Besuch
- des Religionsunterrichtes der evangelischen Landeskirche oder
- des Religionsunterrichts eines römisch-katholischen Bistums oder
- des Unterrichts „Humanistische Lebenskunde“ des Humanistischen Verbandes
nachgewiesen wird.
Teaser
Antrag zur Abmeldung vom Unterricht im Pflichtfach L-E-R. Die Abmeldung kann nur wegen der Teilnahme
- am Religionsunterricht oder
- am Unterricht Humanistische Lebenskunde
erfolgen. Die Teilnahme muss nachgewiesen werden.
Rechtsgrundlage(n)
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 7
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 141
Beschluss vom 31. Oktober 2002 - 1 BvF 1/96
Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
§ 11 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)
§ 11 Sek I-V Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung (VV-Sek I-V)
Vereinbarung über die Durchführung des Religionsunterrichts im Land Brandenburg gemäß § 9 Abs. 7 des Brandenburgischen Schulgesetzes
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der Teilnahme
- am evangelischen Religionsunterricht der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, schlesische Oberlausitz (EKBO) oder
- am katholischen Religionsunterricht des Erzbistums Berlin, des Bistums Magdeburg oder des Bistums Görlitz oder
- am Unterricht „Humanistische Lebenskunde“ des Humanistischen Verbandes.
Voraussetzungen
Nachweis der Teilnahme am Religionsunterricht oder Unterricht Humanistische Lebenskunde;
Altersgrenze: Schülerinnen oder Schüler stellen den Antrag ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (sogenannte Religionsmündigkeit) ohne Zustimmungsvorbehalt der Personensorgeberechtigten
Verfahrensablauf
Nachweis der Teilnahme am Religionsunterricht oder Unterricht Humanistische Lebenskunde;
Altersgrenze: Schülerinnen oder Schüler stellen den Antrag ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (sogenannte Religionsmündigkeit) ohne Zustimmungsvorbehalt der Personensorgeberechtigten
Bearbeitungsdauer
kurzfristig
Fristen
zum Ende des Schuljahres (für das darauffolgende Schuljahr)
Hinweise (Besonderheiten)
Gilt nur im Land Brandendburg.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Referat 32
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die besuchte Schule.