Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.


Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.


Wiedergefundener Reisepass


Vollmacht zur Abholung des Reisepasses / Kinderreisepasses
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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.


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