Für den Ausbau und die Entwicklung des sicheren Radverkehrs in der Region haben einige Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen einen sogenannten Radverkehrsbeauftragten bestellt. Dieser ist je nach örtlichen Verhältnissen u.a. für nachfolgenden Aufgaben verantwortlich:

  • Fahrradfreundliche Verkehrsinfrastruktur
  • Ansprechpartner für Fragen und Probleme im Radverkehr
  • Verkehrssicherheit für Radfahrer
  • Koordinierung von Fahrradaktivitäten der verschiedenen Vereine und Institutionen
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern und zum Fahrradverkehr
  • Ausbau von Fahrradmitnahmemöglichkeiten im ÖPNV, Fahrradverleihsysteme oder Fahrradboxen

Die Tätigkeit als Radverkehrsbeauftragte erfolgt mancherorts auch im Ehrenamt.

Um die Belange der Radfahrenden kümmert sich der oder die Radfahrbeauftragte. 


Informieren Sie sich hier, ob Ihre Kommune einen ehrenamtlichen Radfahrbeauftragten oder eine ehrenamtliche Radfahrbeauftrage benannt hat.


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