Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.

- freiwillige kommunale Leistung

- Unterstützung für einkommensschwache Familien und Bürger/-innen

- Antrag notwendig

- Anspruch durch Bescheide nachweisen

- Ermäßigungen bei der Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen und Angebote


Als Geringverdiener können Sie den Sozialpass beantragen und damit Ermäßigungen in kommunalen Einrichtungen erhalten.


jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung


In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld oder Wohngeld

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.


Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch XII
  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen nach dem Wohngeldgesetz

weitere Voraussetzung:

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde, die den Pass für Geringverdiener ausstellt
  • Welche genauen Einkommensgrenzen gelten und welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

  • Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob der Sozialpass dort angeboten wird.
  • Erkundigen Sie sich, welche Formulare und sonstige Unterlagen für den Antrag nötig sind.
  • Wenn Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle einreichen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie den Pass in der Regel sofort.
  • Bei der Beantragung zusammen mit dem Wohngeld erhalten Sie den Sozialpass mit dem Wohngeldbescheid.

sofort bzw. 6 bis 8 Wochen


Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen


Persönliches Erscheinen ist notwendig.


Sozialamt oder Wohngeldbehörde bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung


Familiennachlass, Vergünstigungen, Vergünstigung