Die Bundesregierung plant, den Hochwasserschutz in Deutschland zu verbessern. Daher entwickelt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen länderübergreifenden Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz. Bei der Aufstellung des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz wurde frühzeitig die Öffentlichkeit beteiligt, also zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger oder Naturschutzverbände. Außerdem sind fachübergreifend Behörden und öffentliche Stellen beteiligt.

Hinweis:
Das Beteiligungsverfahren ist seit dem 6. November 2020 abgeschlossen.

 

  • Aufstellung eines Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz Beteiligung
  • an der Aufstellung des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz wird die Öffentlichkeit beteiligt
  • Bürgerinnen und Bürger können Stellungnahmen zu dem Planentwurf, den Begründungen und so weiter abgeben
  • Ziel ist es Hochwasserrisiko in Deutschland zu minimieren und dadurch Schadenspotenziale zu begrenzen
  • zuständig/Auskunft durch: 
    • Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
    • Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
       

Als Bürgerin oder Bürger können Sie den Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz mitgestalten. Sie können Ihre Stellungnahme zum Planentwurf abgeben.


Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten Gelegenheit, zum Entwurf des Bundesraumordnungsplanes Hochwasserschutz Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen elektronisch über das Internet bis zum 6. November 2020 einzureichen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wertet die Stellungnahmen aus und prüft, ob der Planentwurf geändert wird.
 


Der finale Raumordnungsplan wird als Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erlassen und soll im 3. Quartal 2021 in Kraft treten.


Vom 28. September bis zum 6. November 2020 hatten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit, zum Entwurf des Bundesraumordnungsplanes Hochwasserschutz Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen einzureichen.


  • verwaltungsgerichtliche Klage

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)


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