Dienstleistung
Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Puschkinstraße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
033638 2602
033638 2602
+49 33638 85450
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Ausführliche Beschreibung
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der
Friedhofsverwaltung
.
Voraussetzungen
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Formulare
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
Antrag zur Errichtung / Änderung einer Grabanlage
FormularDokInfodienste
Antrag auf Verlängerung oder Einebnung von Grabstätten
FormularDokInfodienste
Zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.
Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.
Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.
kommunale Friedhofssatzungen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung .
Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.
Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.
schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information
Antrag zur Errichtung / Änderung einer GrabanlageFormularDokInfodienste
Antrag auf Verlängerung oder Einebnung von Grabstätten
FormularDokInfodienste
kommunale Friedhofsverwaltung