Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen. Zuständig für die Entgegennahme des Antrags ist die Handwerkskammer, bei der die Registrierung Ihres Betriebs besteht. Antragsberechtigt sind Sie als Betriebsinhaber oder -inhaberin, Gesellschafter oder Gesellschafterin bei Personengesellschaften oder als gesetzliche Vertreter bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH).

  • Eintragung in einem Handwerksregister – Löschung eines Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes (auf Antrag)
  • Betrieb ist mit mehreren Handwerken bzw. handwerksähnli-chen Gewerben bei der Handwerkskammer registriert, die nicht alle fortgeführt werden sollen
  • Es ist die Löschung des oder derjenigen Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe zu beantragen, die nicht wei-ter fortgeführt werden sollen

Antragsberechtigt sind:

  • Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender oder
  • Gesellschafter bei Personengesellschaften oder 
  • gesetzliche Vertretung bei Kapitalgesellschaften (z.B. Ge-schäftsführer oder Geschäftsführerin bei GmbH) zustän-dig: Handwerkskammer, in deren Bezirk der Betrieb regis-triert ist
     

Wenn Sie mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben bei der Handwerkskammer eingetragen sind und einzelne dieser gewerblichen Betätigungen nicht fortgeführt werden sollen, müssen Sie deren Löschung beantragen.


  • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Löschung
  • Original der Handwerkskarte bei Löschung eines zulassungspflichtigen Handwerks
  • Kopie der Gewerbeabmeldung oder -ummeldung beziehungsweise sonstige Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen

  • Bestehende Eintragung mit mehreren Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulas-sungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. 
  • Einzelne dieser gewerblichen Betätigungen sollen nicht fortgeführt werden.  
     

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
abrufbar ist.


https://www.hwk-ff.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/die-gebuehrenordnung/
https://hwk-cottbus.de/gebuehren
https://www.hwk-potsdam.de/artikel/gebuehren-9,783,2654.html

Die Löschung eines Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes muss

  • durch den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin,
  • bei Personengesellschaften durch alle Gesellschafter oder Gesellschafterinnen und
  • bei juristischen Personen durch die vertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane (z.B. GmbH-Geschäftsführer oder GmbH-Geschäftsführerin)

beantragt werden.


Ihre Eintragung wird umgehend gelöscht, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die Löschung kann nicht rückwirkend vorgenommen werden, so dass sie frühestens mit dem Datum des Zugangs des Löschungsantrags erfolgen kann.


keine


Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Löschung steht der Rechtsweg offen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.


Es gibt keine besonderen Hinweise oder Besonderheiten.


Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen


Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg


08.09.202223.05.2023

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.


Liste aller zuständigen Handwerkskammern

Handwerksregister, Handwerkskammer, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Genehmigungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolle, zulassungspflichtiges Handwerk, handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkerverzeichnis, Anzeige der Beendigung, Anzeige der Einstellung, Handwerkerregister, Antrag auf Löschung, Löschung, Verzeichnis Gewerbe, Anzeige der Liquidation, Löschen Eintrag, zulassungsfreies Handwerk