Dienstleistung
Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
- Kündigung ist möglich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres
- die Kündigung muss vier Wochen vor dem möglichen Kündigungstermin eingegangen sein
-
1-Monatige Frist zur Zurücksendung der Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis)
Welche Gebühren fallen an?
¼ der Eintragungsgebühr
Erforderliche Unterlagen
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Voraussetzungen
Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer
Verfahrensablauf
- die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
- es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
- ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen
Formulare
Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Brandenburgische Ingenieurkammer
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
- Kündigung ist möglich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres
- die Kündigung muss vier Wochen vor dem möglichen Kündigungstermin eingegangen sein
- 1-Monatige Frist zur Zurücksendung der Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis)
Welche Gebühren fallen an?
¼ der Eintragungsgebühr
Erforderliche Unterlagen
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Voraussetzungen
Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer
Verfahrensablauf
- die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
- es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
- ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen
Formulare
Formulare: keine, ein formloser Antrag genügt
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich. Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Brandenburgische Ingenieurkammer