Dienstleistung
Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.
Kurztext
- Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
- Löschung aus der Mitgliederliste bei der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag
- Ansprechpartner ist die Landes-Ingenieurkammer
Teaser
Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Landes-Ingenieurkammer kündigen.
Erforderliche Unterlagen
Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Voraussetzungen
Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
¼ der Eintragungsgebühr
Verfahrensablauf
- die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
- es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
- ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Fristen
- Kündigung ist möglich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres
- die Kündigung muss vier Wochen vor dem möglichen Kündigungstermin eingegangen sein
- 1-Monatige Frist zur Zurücksendung der Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
02.04.2020
Zuständige Stelle
Brandenburgische Ingenieurkammer