Als eingetragenes Mitglied bei der Landes-Ingenieurkammer können Sie Ihre Mitgliedschaft zum Jahresanfang oder zur Jahresmitte beenden. Die Löschung aus der Mitgliederliste der Brandenburgischen Ingenieurkammer erfolgt auf schriftlichen, formlosen Antrag an die Kammer.

  • Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer Löschung
  • Löschung aus der Mitgliederliste bei der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag
  • Ansprechpartner ist die Landes-Ingenieurkammer

Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Mitgliedschaft bei der Landes-Ingenieurkammer kündigen.


Bei Löschung aus der Mitgliederliste werden die Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.


Eintragung in die Mitgliederliste der Ingenieurkammer


¼ der Eintragungsgebühr


  • die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
  • es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
  • ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen

  • Kündigung ist möglich zum 01.01. und 01.07. eines Jahres
  • die Kündigung muss vier Wochen vor dem möglichen Kündigungstermin eingegangen sein
  • 1-Monatige Frist zur Zurücksendung der Kammerunterlagen (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis)

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Brandenburgische Ingenieurkammer