In die Liste der Freiwilligen Mitglieder können Ingenieure die im Land Brandenburg wohnen oder hier Ihre berufliche Tätigkeit ausüben und eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweisen können, eingetragen werden.

Eintragung in der Liste der freiwilligen Mitglieder der Brandenburgischen Ingenieurkammer (BBIK)


Wer kann in die Liste der Freiwilligen Mitgliederder Ingenieurkammer eingetragen werden?


  • ausgefüllter Mitgliedsantrag
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
  • lückenloser beruflicher Werdegang
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung (ggf. Bestätigung des Arbeitgebers)
  • Referenzen (z.B. Arbeits-/Beschäftigungszeugnisse)
  • Nachweis über mind. zweijährige praktische Tätigkeit als Ingenieur

In die Liste der freiwilligen Mitglieder ist als Kammermitglied auf Antrag einzutragen, wer

  • im Land Brandenburg seine Hauptwohnung oder seinen Hauptsitz der beruflichen Tätigkeit hat oder hier seinen Beruf ausübt,
  • berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen und
  • eine praktische Tätigkeit als Ingenieur von mindestens zwei Jahren nachweist.

Eintragungsgebühr gemäß Ziffer 4 der Gebühren- und Auslagenordnung der BBIK: 155,00 €


  • Nach Eingang des ausgefüllten Mitgliedsantrags und der beizufügenden Anlagen prüft die Geschäftsstelle diese zunächst formal auf Vollständigkeit und leitet die Unterlagen anschließend an den Eintragungsausschuss der BBIK weiter. Dieser prüft die Eintragungsfähigkeit des Antragstellers umfassend. Ergeben sich hinsichtlich der Eintragungsvoraussetzungen anhand der Unterlagen Zweifel oder bleiben Fragen offen, wird der Antragsteller entweder zur Einreichung weiterer Unterlagen aufgefordert oder/und ihm wird die Möglichkeit gegeben, in einem mündlichen Gespräch vor dem Eintragungsausschuss zu Einzelfragen Stellung zu beziehen.
  • Der Eintragungsausschuss leitet sein Prüfungsergebnis der Geschäftsstelle weiter. Bei positivem Ergebnis teilt die Geschäftsstelle der BBIK dem Antragsteller dies in einem Schreiben mit und stellt die Mitgliedsurkunde aus. Bei negativem Ergebnis ergeht ein Ablehnungsbescheid.

Die Bearbeitung der Unterlagen erfordert eine umfangreiche und für jeden Einzelfall individuelle Prüfung der Voraussetzungen durch den Eintragungsausschuss der BBIK. Dieser muss gegebenenfalls weitere Unterlagen nachfordern. Daher können keine festen Bearbeitungszeiten genannt werden. Aber in der Regel wird nach Vorlage aller vollständigen Unterlagen innerhalb von drei Monaten über den Antrag entschieden.


Der Antrag auf Eintragung in die Liste freiwilligen Mitglieder kann jederzeit gestellt werden.


Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Brandenburgischen Ingenieurkammer unter www.bbik.de


Ministerium für Wirtschaft und Energie

des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Tel.: +49 (0)331 866-1676

Fax.: +49 (0)331 866-1753


Brandenburgische Ingenieurkammer