Dienstleistung
Liste der beratenden Ingenieure Löschung
Wenn Sie als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer eingetragen sind, dürfen sie die entsprechende, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung führen.
Möchten Sie die Eintragung aus der Liste der beratenden Ingenieure löschen, können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an die Kammer stellen.
Kurztext
- Liste der Mitglieder der beratenden Ingenieure Löschung
- Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure bei der Ingenieurkammer erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag
- Ansprechpartner ist die Landes-Ingenieurkammer
Teaser
Durch einen formlosen schriftlichen Antrag können Sie Ihre Eintragung als beratender Ingenieur oder beratende Ingenieurin bei der Landes-Ingenieurkammer löschen lassen.
Erforderliche Unterlagen
Bei Löschung aus der Liste der beratenden Ingenieure und Ingenieurinnen werden entsprechende Nachweise (Urkunde, Stempel, Ingenieurausweis) zurückgefordert.
Voraussetzungen
Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure
Verfahrensablauf
- die Löschung erfolgt auf schriftlichen Antrag (formlos) an die Kammer
- es folgt eine schriftliche Mitteilung durch die BBIK über die Listeneintragungslöschung
- ggf. Zusendung der neuen Kammerunterlagen
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Brandenburgische Ingenieurkammer