Dienstleistung
Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
- Unterstützung und Beratung der Eltern
- Betreuungsangebote und Pflegeangebote
- Medizinische Behandlungen
- Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Alltagsbegleitung
Kurztext
Leistungen der Gesundheitshilfe bei Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Kindern:
- Medizinische Vorsorgeleistungen
- Früherkennungsuntersuchungen
- Behandlungen
- Vorbeugemaßnahmen
- Beratung
Teaser
Welche Leistungen beinhaltet die Gesundheitshilfe bei Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Kindern?
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
§ 264 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt