Dienstleistung
Lehramtsprüfung Durchführung
Mit der Staatsprüfung wird am Ende des Vorbereitungsdienstes festgestellt, ob und mit welchem Erfolg dieser absolviert wurde.
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
0331 27548-4906
0331 866-0
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
wenige Tage
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit der Bekanntgabe des Prüfungsthemas der ersten Unterrichtsprobe der unterrichtspraktischen Prüfung ist die Meldung zu Staatsprüfung erfolgt.
Ausführliche Beschreibung
Die Staatsprüfung bildet den Abschluss des Vorbereitungsdienstes, der das Ziel hat, Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten zu befähigen, den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers selbstständig auszuüben.
Rechtsgrundlage(n)
Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz:
Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz - BbgLeBiG ) vom 18. Dezember 2012 (GVBl.I/12, Nr. 45) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2018 (GVBl.I/18, Nr. 10)
Ordnung für den Vorbereitungsdienst:
Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für ein Lehramt im Land Brandenburg (Ordnung für den Vorbereitungsdienst - OVP) vom 19. März 2019 (GVBl.II/19, Nr. 22)
Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz
Ordnung für den Vorbereitungsdienst
Erforderliche Unterlagen
- Mindestens 12-monatiger Vorbereitungsdienst mit Teilnahme an den Seminaren der Studienseminare sowie selbstständiger Unterricht und Hospitationen an der Ausbildungsschule
- Beurteilung der Ausbildungsschule
- Unterrichtsentwurf für jede der beiden Unterrichtsproben, die im Rahmen der Staatsprüfung durchgeführt werden
Voraussetzungen
Master of Education oder 1. Staatsprüfung für ein Lehramt sowie mindestens 12-monatiger Vorbereitungsdienst
Verfahrensablauf
Der Stand der Kompetenzentwicklung ist spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Termin für die erste Unterrichtsprobe durch die Ausbildungsschule schriftlich zu beurteilen. Ablegen von zwei Unterrichtsproben (unterrichtspraktische Prüfung) sowie einer mündlichen Prüfung in Form eines Kolloquiums.
Formulare
Ausgabe der Formulare durch das Studienseminar, in dem die seminaristische Ausbildung erfolgt. Formulare sind im Schriftform auszufüllen; persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Zuständige Stelle
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
des Landes Brandenburg
Ansprechpunkt
Ausbildung
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
des Landes Brandenburg
Referat 36 (Lehrerausbildung)
Dr. Manuela Röber
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: (0331) 866-3932
manuela.roeber@mbjs.brandenburg.de
wenige Tage
Mit der Bekanntgabe des Prüfungsthemas der ersten Unterrichtsprobe der unterrichtspraktischen Prüfung ist die Meldung zu Staatsprüfung erfolgt.
Die Staatsprüfung bildet den Abschluss des Vorbereitungsdienstes, der das Ziel hat, Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten zu befähigen, den Beruf der Lehrerin bzw. des Lehrers selbstständig auszuüben.
Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz:
Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz - BbgLeBiG ) vom 18. Dezember 2012 (GVBl.I/12, Nr. 45) zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Mai 2018 (GVBl.I/18, Nr. 10)
Ordnung für den Vorbereitungsdienst:
Ordnung für den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für ein Lehramt im Land Brandenburg (Ordnung für den Vorbereitungsdienst - OVP) vom 19. März 2019 (GVBl.II/19, Nr. 22)
Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz
Ordnung für den Vorbereitungsdienst
- Mindestens 12-monatiger Vorbereitungsdienst mit Teilnahme an den Seminaren der Studienseminare sowie selbstständiger Unterricht und Hospitationen an der Ausbildungsschule
- Beurteilung der Ausbildungsschule
- Unterrichtsentwurf für jede der beiden Unterrichtsproben, die im Rahmen der Staatsprüfung durchgeführt werden
Master of Education oder 1. Staatsprüfung für ein Lehramt sowie mindestens 12-monatiger Vorbereitungsdienst
Der Stand der Kompetenzentwicklung ist spätestens zwei Wochen vor dem festgelegten Termin für die erste Unterrichtsprobe durch die Ausbildungsschule schriftlich zu beurteilen. Ablegen von zwei Unterrichtsproben (unterrichtspraktische Prüfung) sowie einer mündlichen Prüfung in Form eines Kolloquiums.
Ausgabe der Formulare durch das Studienseminar, in dem die seminaristische Ausbildung erfolgt. Formulare sind im Schriftform auszufüllen; persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
des Landes Brandenburg
Ausbildung
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
des Landes Brandenburg
Referat 36 (Lehrerausbildung)
Dr. Manuela Röber
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Tel.: (0331) 866-3932
manuela.roeber@mbjs.brandenburg.de