Dienstleistung
Landestierärztekammer Aufnahme
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Für die Inanspruchnahme besonderer Amtshandlungen können die Tierärztekammern aufgrund ihrer Gebührensatzung Gebühren erheben und Auslagenersatz fordern
Ausführliche Beschreibung
Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Kammern in ihrer Meldeordnung.
Erforderliche Unterlagen
siehe "Voraussetzungen"
Voraussetzungen
Für die Berufsausübung erforderliche Zeugnisse und Bescheinigungen, u.a.:
- Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, berufliche und private Anschrift
- Hochschule, Ausbildungsstätte, Ort und Datum der tierärztlichen Prüfung, Datum der Approbations- oder Erlaubniserteilung sowie erforderlichenfalls Arbeitserlaubnis
- erworbene akademische Grade und Titel
anerkannte Gebiets-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen sowie Bezeichnungen der Fachkunde und Ermächtigungen für die Weiterbildung
Zuständige Stelle
Geschäftsstelle
Französische Str. 53
10117 Berlin
Tel. 030 - 201 43 38 - 0
Fax. 030 - 201 43 38 - 88
geschaeftsstelle@btkberlin.de
Ansprechpunkt
Geschäftsstelle
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Schlagwörter
Haustier, Tierärztinnen, Reglementierter Beruf, Tierärztekammer, tierärztliches Standesrecht, Tierärzte
Welche Gebühren fallen an?
Für die Inanspruchnahme besonderer Amtshandlungen können die Tierärztekammern aufgrund ihrer Gebührensatzung Gebühren erheben und Auslagenersatz fordern
Ausführliche Beschreibung
Jede Tierärztekammer führt ein Mitgliederverzeichnis. Die Kammermitglieder sind verpflichtet, ihrer Kammer die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Art und Umfang der anzugebenden personenbezogenen Daten und vorzulegenden Unterlagen sowie die Dauer der Datenspeicherung regeln die Kammern in ihrer Meldeordnung.
Erforderliche Unterlagen
siehe "Voraussetzungen"
Voraussetzungen
Für die Berufsausübung erforderliche Zeugnisse und Bescheinigungen, u.a.:
- Name, Geburtsname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, berufliche und private Anschrift
- Hochschule, Ausbildungsstätte, Ort und Datum der tierärztlichen Prüfung, Datum der Approbations- oder Erlaubniserteilung sowie erforderlichenfalls Arbeitserlaubnis
- erworbene akademische Grade und Titel
anerkannte Gebiets-, Teilgebiets- und Zusatzbezeichnungen sowie Bezeichnungen der Fachkunde und Ermächtigungen für die Weiterbildung
Zuständige Stelle
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