Bewerberinnen und Bewerber, die zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises oder in die Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien Stadt antreten, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind. Es sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Adresse
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
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Telefon
033638 850
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Häufig gestellte Fragen

Einreichung beim Kreiswahlleiter bis zum 66. Tag vor der Wahl, 12 Uhr


  • Personalausweise, Reisepass
  • Vordruck „ Bescheinigung der Wählbarkeit“ Mustervordruck Anlage 8a der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung

  • Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Der Bewerber füllt das Formular „Anlage 8a der BbgKWahlV: Bescheinigung der Wählbarkeit“ aus und reicht es bei der Gemeindebehörde (Einwohnermeldewesen) zur Bestätigung ein.


Das ausgefüllte Formular ist im Original einzureichen (Schriftformerfordernis)

Die Formularvordrucke sind beim Kreiswahlleiter erhältlich oder Im Internet abrufbar, z.B. unter


Kommunalwahlen

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Einreichung der Wahlvorschläge gemäß § 26 BbgKWahlG. Diese wird spätestens am 92. Tag vor der Wahlveröffentlicht.


kreisfreie Stadt;

amtsfreie Gemeinde;

Amt;

Verbandsgemeinde


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