Der Kampfmittelbeseitigungsdienst führt eine Übersicht über alle Kampfmittelverdachtsflächen im Land Brandenburg und stellt diese  den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung.

Liegt ein Baufeld in einer Kampfmittelverdachtsfläche und sind mit dem Vorhaben Bodeneingriffe oder Erschütterungen verbunden, so ist vor Baubeginn die Kampfmittelfreiheit nachzuweisen. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes oder nach erfolgter Kampfmittelräumung durch Bescheinigung der ausführenden Kampfmittelräumfirma erbracht werden.

  • Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung
  • informiert darüber, ob sich konkrete Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben haben und ob weitere Gefahrenerkundungs-/Kampfmittelräummaßnahmen erforderlich sind
  • Eine Überprüfung wird insbesondere bei Bauvorhaben auf Kampfmittelverdachtsflächen erforderlich
  • zuständig: Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)
  • Antrag erforderlich

Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung erfolgt auf Antrag durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (KMBD)


  • Antrag
  • Kartenauszug mit Kennzeichnung des Bauvorhabens
  • Flurkarte mit Kennzeichnung des Flurstückes
  • Lageplan mit Einzeichnung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Vorhabens
  • Betretungserlaubnis
  • Eigentumsnachweis

Kostenrahmen: Gebühr: EUR 50 – 800


Die Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung können Sie mit dem online bereitstehenden Formular beantragen oder vorab auch per E-Mail versenden:

  • Füllen Sie das bereitgestellte Formular aus.
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen bei
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ein.

Per Post erhalten Sie dann die gewünschte Auskunft einschl. Gebührenbescheid.


10 bis 12 Wochen


keine


Für die Modellregion Oranienburg bestehen seit 1. August 2019 für zunächst drei Jahre erweiterte Sonderregelungen.


§ 37a ff OBG

Ministerium des Innern und für Kommunales,

Referat 46


Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst


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