Dienstleistung
Kahlschlag im Schutzwald
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Einrichtung
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Adresse
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Fax
0331 97929-390
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Telefon
0331 97929-301
0331 97929-301
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Antragsfrist.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
Voraussetzungen
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Ausnahme/Befreiung ist möglich
Verfahrensablauf
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Entscheidung
Formulare
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald
Zuständige Stelle
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
Schlagwörter
Kahlschlag, geschützte Waldgebiete, Schutzwald, Waldgebiete, Wald, Kahlhieb
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Antragsfrist.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
Voraussetzungen
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Ausnahme/Befreiung ist möglich
Verfahrensablauf
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Entscheidung
Formulare
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald
Zuständige Stelle
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
Schlagwörter
Kahlschlag, geschützte Waldgebiete, Schutzwald, Waldgebiete, Wald, Kahlhieb