Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.


Adresse
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam

Fax
0331 97929-390
Telefon
0331 97929-301

Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.


Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.


Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald


  • Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
  • es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
  • Ausnahme/Befreiung ist möglich

1. Antragstellung

2. Prüfung der Unterlagen

3. Entscheidung


Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald


Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde


Waldgebiete, Kahlhieb, Wald, geschützte Waldgebiete, Kahlschlag, Schutzwald