Dienstleistung
Kahlschlag im Schutzwald
Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Einrichtung
Landesbetrieb Forst Brandenburg
Adresse
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Fax
0331 97929-390
0331 97929-390
Telefon
0331 97929-301
0331 97929-301
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Antragsfrist.
Ausführliche Beschreibung
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
Voraussetzungen
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Ausnahme/Befreiung ist möglich
Verfahrensablauf
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Entscheidung
Formulare
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald
Zuständige Stelle
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
Schlagwörter
Waldgebiete, Kahlhieb, Wald, geschützte Waldgebiete, Kahlschlag, Schutzwald
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Antragsfrist.
Ausführliche Beschreibung
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
Voraussetzungen
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Ausnahme/Befreiung ist möglich
Verfahrensablauf
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Entscheidung
Formulare
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald
Zuständige Stelle
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
Schlagwörter
Waldgebiete, Kahlhieb, Wald, geschützte Waldgebiete, Kahlschlag, Schutzwald