Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.

Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.

Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.

  • Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung
  • Um in einem Schutzwald einen Kahlhieb durchzuführen, muss die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
  • Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden: Antrag auf Genehmigung des Kahlhiebs im Schutzwald.
  • Zuständig: Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde.

Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.


Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald


  • Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
  • es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
  • Ausnahme/Befreiung ist möglich

1. Antragstellung

2. Prüfung der Unterlagen

3. Entscheidung


Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.


Es gibt keine Antragsfrist.


Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde


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