Dienstleistung
Kahlschlag im Schutzwald
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Kurztext
- Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung
- Um in einem Schutzwald einen Kahlhieb durchzuführen, muss die Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
- Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden: Antrag auf Genehmigung des Kahlhiebs im Schutzwald.
- Zuständig: Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde.
Teaser
Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
Voraussetzungen
- Vorlage des Antrags auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald,
- es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen,
- Ausnahme/Befreiung ist möglich
Verfahrensablauf
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen
3. Entscheidung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Fristen
Es gibt keine Antragsfrist.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
17.07.2023
Zuständige Stelle
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
Schlagwörter
Schutzwald, Wald, geschützte Waldgebiete, Waldgebiete, Kahlschlag, Kahlhieb