Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnisse und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..

Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein


Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein werden während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument vorgenommen. Die untere Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin aktualisiert die Angaben.


Jagdschein

Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis

Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg

Personalausweis oder Reisepass


Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse


Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR


Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin


Vier Wochen nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages


Antrag auf Erteilung/Verlängerung Jagdschein
Download als PDF

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg


Untere Jagdbehörde