Identitätsbescheinigungen werden von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden und so weiter auf Flurstücke beziehen, die nicht mehr existieren. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen räumlich entsprechen.

  • Aktuelle Flurstücksnummmer
  • Liegenschaftskataster
  • Aktuelle Bezeichnung im Liegenschaftskataster

Was ist eine Identitätsbescheinigung für Flurstücke und wozu dient sie?


Brandenburgisches Vermessungsgesetz


Grundbuchauszug, wenn es um die Identifizierung der Lage alter Rechte geht.


Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.


Für die Bescheinigung fallen Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung an.


Auf Antrag erteilt die Katasterbehörde auf Grundlage einer Recherche die Bescheinigung.


Ministerium des Innern und für Kommunales
des Landes Brandenburg


Katasterbehörde des Landkreises / der kreisfreien Stadt


www.vermessung.brandenburg.de