Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Adresse
Puschkinstraße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
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Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
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15558 Rüdersdorf bei Berlin
Fax
033638 2602
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Fax
033638 2602
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Telefon
+49 33638 85450
+49 33638 85450
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Schlagwörter
Haustier, Hundeanmeldung, Hund anmelden, Hundehaltung, Hundesteuer, Hundesteuermarke
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Schlagwörter
Haustier, Hundeanmeldung, Hund anmelden, Hundehaltung, Hundesteuer, Hundesteuermarke