Dienstleistung
Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?
Puschkinstraße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
033638 2602
033638 2602
+49 33638 85450
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Anhörungsfrist:
2 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Ansprechpunkt
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune
Schlagwörter
Hundeabmeldung, Tier, Hundehaltung
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune