Dienstleistung
Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Informationserteilung
Als beruflich Qualifizierte können Sie individuelle Informationen vor der Aufnahme eines Studiums erhalten.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge: i.d.R. 15. Juli zum Wintersemester, 15. Januar zum Sommersemester
Ausführliche Beschreibung
Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze liegt bei der gewählten Hochschule.
Ihre Hochschule informiert Sie deshalb im Vorfeld, welche speziellen Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Voraussetzungen
Qualifikation
nach § 9
Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 bis 11 BbgHG oder entsprechende ausländische Qualifikation (sowie Sprachkenntnisse)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule.
Sie informiert Sie darüber, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Sie erfahren auch Einzelheiten über die Inhalte, Anforderungen und den Aufbau Ihres angestrebten Studiengangs
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Ansprechpunkt
Studienberatung der jeweiligen Hochschule
keine
Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge: i.d.R. 15. Juli zum Wintersemester, 15. Januar zum Sommersemester
Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze liegt bei der gewählten Hochschule.
Ihre Hochschule informiert Sie deshalb im Vorfeld, welche speziellen Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.
Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Qualifikation nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 bis 11 BbgHG oder entsprechende ausländische Qualifikation (sowie Sprachkenntnisse)
Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule.
Sie informiert Sie darüber, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Sie erfahren auch Einzelheiten über die Inhalte, Anforderungen und den Aufbau Ihres angestrebten Studiengangs
die jeweilige Hochschule
Studienberatung der jeweiligen Hochschule