Dienstleistung
Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Informationserteilung
Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist in der Regel der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität aufnehmen.
Die Entscheidung über die Vergabe der Studienplätze liegt bei der gewählten Hochschule.
Ihre Hochschule informiert Sie deshalb im Vorfeld, welche speziellen Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.
Kurztext
- Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Informationserteilung
- gewählte Hochschule entscheidet individuell über Studienplatzvergabe anhand persönlicher Voraussetzungen
- deshalb vor einer Bewerbung nähere Informationen einholen
- zuständig: jeweilige Hochschule
Teaser
Als beruflich Qualifizierte können Sie individuelle Informationen vor der Aufnahme eines Studiums erhalten.
Erforderliche Unterlagen
Die Unterlagen und Nachweise richten sich nach den Voraussetzungen.
Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.
Voraussetzungen
Qualifikation nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 bis 11 BbgHG oder entsprechende ausländische Qualifikation (sowie Sprachkenntnisse)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule.
Sie informiert Sie darüber, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Sie erfahren auch Einzelheiten über die Inhalte, Anforderungen und den Aufbau Ihres angestrebten Studiengangs
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
Bewerbungsfrist für die zulassungsbeschränkten Studiengänge: i.d.R. 15. Juli zum Wintersemester, 15. Januar zum Sommersemester
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
Ansprechpunkt
Studienberatung der jeweiligen Hochschule