Die Begabtenförderung in Deutschland besteht hauptsächlich in staatlich geförderten Studienzuschüssen, die von Begabtenförderwerken und Stiftungen an besonders begabte Studenten vergeben werden, meist in Form von Stipendien.
Um eine Begabtenförderung zu erhalten, muss ein Vorschlag von einem Schulleiter/Hochschullehrer/Fachbereich erfolgen oder ein formloser Antrag bei den Begabtenförderungswerken gestellt werden.
Voraussetzung ist eine Immatrikulation an einer deutschen Hochschule bzw. ein deutscher Studienabschluss mit Promotionsberechtigung an einer deutschen Hochschule. Die Vergabe erfolgt in einem leistungsorientierten Auswahlverfahren.

  • Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife Informationserteilung
  • Auskunft über genaue Antragsformalitäten, zu erforderlichen Nachweisen (z.B. besondere Begabung/Eignung, Arbeitsproben) und dem Studienverlauf erteilen die Hochschulen im Vorfeld
  • zuständig: jeweilige Hochschule

Alle Informationen zum Studium für Begabte ohne Abitur erhalten Sie direkt von der Hochschule, an der Sie studieren möchten.


Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Hochschule.


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keine


Je nach Hochschule kann es erforderlich sein, Arbeitsproben einzureichen oder einen Eignungstest zu bestehen. Teilweise muss auch ein Probestudium erfolgreich absolviert werden.


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


die jeweilige Hochschule