Die Gasthörerschaft soll allen Interessierten einen Einblick in das Studium und die Hochschule geben. Auch ohne Hochschulzugangsberechtigung können Gasthörer an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Über die Zulassung entscheiden die Hochschulen je nach Kapazität selbst.

Während der Gasthörerschaft sind Sie nicht immatrikuliert.

Die Gasthörerschaft können Sie immer nur für ein Semester beantragen. Viele nutzen die Möglichkeit, um die Hochschule und das Studium kennenzulernen.

Auch wenn Sie an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, können Sie als Gasthörerin oder –hörer zugelassen werden.

  • Gasthörerschaft beantragen
     
  • Antrag notwendig
     
  • keine Hochschulzugangsberechtigung bzw. Immatrikulation nötig
     
  • Über die Zulassung entscheiden die Hochschulen je nach Kapazität selbst
     
  • Beantragung erfolgt jeweils für ein Semester und höchstens für 8 Semesterwochenstunden
     
  • Kostenrahmen: EUR – 46 EUR pro Semester (in Ausnahmefällen kostenlos)
     
  • Verlängerung der Gasthörerschaft für ein weiteres Semester möglich
     
  • kein Studierendenausweis, kein Semesterticket, keine Prüfungsleistungen möglich
     
  • Gasthörerschein nicht auf ein Studium anrechenbar
     
  • zuständige Stelle: die jeweilige Hochschule

Bevor Sie ein Studium beginnen, möchten Sie einen tieferen Einblick in die Themen erhalten? Informieren Sie sich hier über eine Gasthörerschaft.


Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule


  • Antrag auf Gasthörerschaft
  • Kopie Ihres Passes/ Ihres Personalausweises

  • Die Hochschule hat für Ihren gewünschten Studiengang genügend Kapazitäten
  • Sie haben die Gebühr gezahlt

Für die Gasthörerschaft müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Diese richtet sich nach der Hochschule und Ihrer persönlichen und finanziellen Situation.
In Ausnahmefällen ist die Gasthörerschaft kostenlos.

Kostenrahmen: [Gebühr]: EUR 15,00 – 46,00


Sie entscheiden sich für einen Studiengang an einer Hochschule. An dieser Hochschule stellen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft. Achten Sie darauf, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen und dieser nur für ein Semester gültig ist.

Die Hochschule entscheidet, ob Sie als Gasthörerin oder –hörer zugelassen werden. Dabei prüft Sie, ob genügend Kapazitäten vorhanden sind.

Sobald Sie die Gebühr entrichtet haben, erhalten Sie einen Gasthörerausweis. Mit diesem können Sie dann an Lehrveranstaltungen teilnehmen.


Die Hochschulen legen die Fristen fest, in denen Sie den Antrag einreichen müssen.


Viele Hochschulen bieten Studierenden anderer Hochschulen eine kostenlose Gasthörerschaft an.


Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


die jeweilige Hochschule


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