Dienstleistung
Hauptarbeitgeber zuordnen
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Grds. umgehend
Ausführliche Beschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Verfahrensablauf
Mitteilung des Arbeitnehmers gegenüber seinem/n Arbeitgeber/n
Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Zuständige Stelle
Arbeitgeber
Ansprechpunkt
Arbeitgeber
Schlagwörter
ELSTER, Lohnsteuerabzug, Nebenarbeitgeber, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Hauptarbeitgeber, Elektronische Lohnsteuerkarte
Grds. umgehend
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Mitteilung des Arbeitnehmers gegenüber seinem/n Arbeitgeber/n
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Arbeitgeber
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