Dienstleistung
Hauptarbeitgeber zuordnen
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Kurztext
- Zuordnung Hauptarbeitgeber
- Mehrere Arbeitsverhältnisse
- Familiengerechte Steuerklasse
- Steuerklasse VI
- Mitteilung an den Arbeitgeber
Teaser
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Verfahrensablauf
Mitteilung des Arbeitnehmers gegenüber seinem/n Arbeitgeber/n
Bearbeitungsdauer
Grds. umgehend
Fristen
keine
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium der Finanzen
Zuständige Stelle
Arbeitgeber
Ansprechpunkt
Arbeitgeber