In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer für das zu betreibende Gewerbe oder für ein mit diesem verwandtes Gewerbe eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b HwO besitzt

  • Verzeichnis handwerklicher Betriebe
  • Eingetragen werden die Inhaber mit dem von ihnen betriebenen zulassungspflichtigen (meisterpflichtigen) Handwerken
  • Zuständig: Handwerkskammer des jeweiligen Bezirkes

Die Eintragung in die Handwerksrolle können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.


1 Unterlagen bei Einzelunternehmen

1.1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

1.2 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

1.4 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

1.5 Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)

2 Unterlagen bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

2.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

2.2 Gesellschaftsvertrag (wenn ein Gesellschafter gleichzeitig fachtechnischer Betriebsleiter ist, muss dieser mindestens 30 % am Gewinn und Verlust beteiligt sein)

2.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

2.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

2.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

3 Unterlagen bei sonstige Personengesellschaften

3.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

3.2 Handelsregisterauszug

3.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

3.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

3.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 Betriebsleiters

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

4 Unterlagen bei juristische Personen oder bei deren Beteiligung an einer Personengesellschaft

4.1 vollständig ausgefülltes und vom Geschäftsführer unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

4.2 Handelsregisterauszug

4.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

4.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

5 Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung nach §§ 7a ff HwO für das beantragte oder ein damit verwandtes Handwerk


Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen


Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.


Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.


Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.


keine


Ministerium für Wirtschaft und Energie