Dienstleistung
Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen
Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.
Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.
Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.
Erforderliche Unterlagen
-
Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
- Inhalte der Qualifikation
- Zeugnis beziehungsweise Nachweis
Voraussetzungen
- qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
- Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Schlagwörter
Gefahrstoff, Anerkennung Fortbildung, Qualifikationsnachweis, Berufsqualifikation, Gefahrstoffverordnung, GefStoffV, Weiterbildung, Fortbildung, Anerkennung Qualifikation, Anerkennung ausländische Qualifikation, Qualifikation, Sachkundenachweis, Sachkunde, Sachkundige Person
Ausführliche Beschreibung
Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.
Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.
Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.
Erforderliche Unterlagen
-
Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
- Inhalte der Qualifikation
- Zeugnis beziehungsweise Nachweis
Voraussetzungen
- qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
- Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Schlagwörter
Gefahrstoff, Anerkennung Fortbildung, Qualifikationsnachweis, Berufsqualifikation, Gefahrstoffverordnung, GefStoffV, Weiterbildung, Fortbildung, Anerkennung Qualifikation, Anerkennung ausländische Qualifikation, Qualifikation, Sachkundenachweis, Sachkunde, Sachkundige Person