Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

  • Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation
  • eine gleichwertige Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe anerkennen lassen
  • erforderliche Unterlagen:
    • Nachweis der vorhandenen Qualifikation
  • Voraussetzung:
    • qualifizierte Ausbildung, die dem geforderten Wissensstand für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Antragstellung per E-Mail oder schriftlich per Post
  • zuständig: zuständige Stelle

Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.


  • Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
    • Inhalte der Qualifikation
    • Zeugnis beziehungsweise Nachweis

  • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache

  • Widerspruch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


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