Dienstleistung
Gesundheitshilfe
Personen ohne Krankenversicherung, die nur kurzfristig Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, können Leistungsansprüche auf Hilfen zur Gesundheit haben.
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
-
Behandlungsschein
(die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Schlagwörter
Früherkennung, Verhütung, Hilfe zur Gesundheit, Elektronische Gesundheitskarte, Sozialhilfeleistungen, Behandlungsschein, Untersuchung, Gesundheitsdienst, Vorsorgeleistungen, Krankheit, Krankenversicherung
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der zuständige Sozialhilfeträger kann erst einen Behandlungsschein ausstellen, ab dem er von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Deshalb ist es wichtig, möglichst zeitnah einen Antrag zu stellen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Voraussetzungen
- Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
- Behandlungsschein (die Hilfe ist in Form von Sach- und Dienstleistungen sicherzustellen)
- Bei berechtigter Selbsthilfe (z.B. Notfall) ist die Erstattung von bereits ausgelegten Kosten möglich
Schlagwörter
Früherkennung, Verhütung, Hilfe zur Gesundheit, Elektronische Gesundheitskarte, Sozialhilfeleistungen, Behandlungsschein, Untersuchung, Gesundheitsdienst, Vorsorgeleistungen, Krankheit, Krankenversicherung