Dienstleistung
Geburt eines Kindes durch Einrichtungen anzeigen
Wenn in Ihrer Einrichtung ein Kind geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem zuständigen Standesamt melden.
Einrichtung
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin - Standesamt
Adresse
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
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15558 Rüdersdorf bei Berlin
Fax
033638 2602
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Fax
033638 2602
033638 2602
Fax
033638 2602
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Fax
033638 2602
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Telefon
033638 850
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Telefon
033638 850
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Telefon
033638 850
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Telefon
033638 850
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E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Zuständige Stelle
Standesamt, dass für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Schlagwörter
Einrichtung, Frühgeburt, Standesamtsangelegenheiten, Anzeige der Geburt, Nachwuchs, Kind, Bescheinigung Geburt, Geburtsbeurkundung, Geburtsanmeldung, Hebamme, Standesamtsangelegenheit, Mutter, Standesamt, Geburtstag, Geburt, Geburtsanzeige, Sohn, Krankenhaus, Lebendgeburt, Hausgeburt, Geburtshaus, Vater, vertrauliche Geburt, Todgeburt, Entbindung, Tochter, Kindesanmeldung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Geburt innerhalb 1 Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt melden. Der Tag der Geburt zählt nicht zur Frist. Bei einer Totgeburt muss die Meldung spätestens am 3. Werktag nach der Geburt erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
1 Tag bis 6 Monate
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige mit Unterschrift der Einrichtung oder elektronischer Signatur mit Angabe zu Mutter und Kind.
Voraussetzungen
- Die Geburt fand in Ihrer Einrichtung statt.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Leistung dient lediglich zur Erfüllung der gesetzlichen Meldepflicht. Wenn die Geburt beim Standesamt registriert wird, sind weitere Nachweise erforderlich.
Zuständige Stelle
Standesamt, dass für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Schlagwörter
Einrichtung, Frühgeburt, Standesamtsangelegenheiten, Anzeige der Geburt, Nachwuchs, Kind, Bescheinigung Geburt, Geburtsbeurkundung, Geburtsanmeldung, Hebamme, Standesamtsangelegenheit, Mutter, Standesamt, Geburtstag, Geburt, Geburtsanzeige, Sohn, Krankenhaus, Lebendgeburt, Hausgeburt, Geburtshaus, Vater, vertrauliche Geburt, Todgeburt, Entbindung, Tochter, Kindesanmeldung