Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. 
Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches o.ä. verwendet werden. 

Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest eingebaut sein müssen. 

Ein Gartenwasserzähler hilft bei der Ermittlng der Wassermenge, die nicht in das öffentliche Abwassernetz fließt.


Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten sollten Sie prüfen, ob die Beantragung und der Einbau eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist.